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Zulagenrente

Mit der Rentenreform 2002 wurde die Zulagenrente oder Förderrente, hauptsächlich bekannt unter dem Namen Riester-Rente, eingeführt. Gefürdert wird die Zulagenrente (Foerderrente) entweder über direkte Zulagen oder über Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug. Die Höhe der fürderung ist abhängig von Verdienst, investiertem Beitrag und Anzahl der Kinder.

Eine Form der privaten Altersvorsorge ist die Riester Rente, die man in Verbindung mit einer staatlichen Förderung nutzen kann. Diese Rente wird unter anderem auch als Zulagenrente bezeichnet, weil man von Seiten des Staates die Förderung in Form von Zulagen bekommt. Im Bereich der Riester Rente werden zwei Zulagenarten voneinander getrennt. Zunächst erhält jeder rentenversicherungspflichtige Erwachsene unter der Voraussetzung, dass er mindestens 60 Euro im Jahr für die private Altersvorsorge anspart eine Grundzulage, die maximal bei 154 Euro liegt.

Sind zudem Kinder im Haushalt vorhanden, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, dann kommt zu der Grundzulage noch eine Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro hinzu. Die Zulagenrente als solche gilt als besonders sicher, denn der jeweilige Anbieter des Sparvertrages muss garantieren, dass der Sparer mindestens sein investiertes Kapital und zudem die erhaltenen Zulagen bei Vertragsfälligkeit zurück erhält. Daher wird diese Art der Rente, die auf staatlichen Zulagen basiert, bereits millionenfach genutzt.

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