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Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor beeinflusst direkt die Rentenhöhe. Wird die Regelaltersgrenze von 65 Jahren erreicht beträgt der Zugangsfaktor 1. Für jeden Monat, der die Rente früher in Anspruch genommen wird, verringert sich der Zugangsfaktor um 0,003. Für jeden Monat spätere Inanspruchnahme der Altersrente erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005. Ein Anheben der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist geplant.

Der so genannte Zugangsfaktor spielt im Rahmen der Rentenberechnung der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rolle. Dieser Faktor richtet sich in erster Linie danach, welches Alter der jeweilige Bezugsberechtigte beim ersten Erhalt der gesetzlichen Rente hat. Durch den Zugangsfaktor soll vor allem die Laufzeit der Rentenzahlung in Verbindung mit dem tatsächlich vorhandenen Eintrittsalter ausgeglichen werden können. Der Faktor dient unter anderem als Basis für die Berechnung von Rentenabschlägen. Diese werden vorgenommen, wenn der Bezugsberechtigte vor dem eigentlichen Regeleintrittsalter bereits vorzeitig die Rente beanspruchen möchte.

Zur Zeit wird für jeden Monat, den man vor dem erreichen des Regelalters vorzeitig in Rente geht, ein Abschlag von 0,3 Prozent berechnet. Der Faktor wird hier also durch den Rentenabschlag vermindert. Auf der anderen Seite kann der Faktor aber auch erhöht werden, wenn man den Rentenanspruch noch nicht wahrnimmt, obwohl man die Regelaltersgrenze erreicht hat. In diesem Fall erhöht sich der Zugangsfaktor um 0,005 für jeden Monat, den man auf die Rentenzahlung „verzichtet“.

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