Beim Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz geniesst man Kostenschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen, wie z.B. Wohnrecht auf Lebenszeit. Zudem wird Kostenschutz gewährt für gerichtliche Auseinandersetzungen zu dinglichen Rechten, wie z.B. Besitz, Grundschuld oder Hypothek.
Eine von vielen Sachversicherungen ist die Rechtsschutzversicherung, die aus diversen Bausteinen besteht. Neben dem Privatrechtsschutz oder dem Verkehrsrechtsschutz zählt auch der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz zu den Bausteinen, der von vielen Inhaber einer Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich gewählt wird. Kurz zusammengefasst bezieht sich diese Art von Rechtsschutz auf das Verhältnis zwischen dem Inhaber des Schutzes, also dem Mieter oder Pächter einer Wohnung, eines Hauses oder/und eines Grundstücks, und dem Vermieter, wenn es zwischen diesen beiden Parteien zu Streitigkeiten kommt.
Entsteht ein Rechtsstreit zwischen dem Mieter als Versicherten und dem Vermieter, in dem es um das versicherte Mietrecht geht, dann übernimmt die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Versicherung die Kosten, die im Rahmen dieses Rechtsstreits anfallen. Zu den möglichen Kosten zählen das Anwaltshonorar, aber auch Kosten für Sachverständige und Gutachter und für Gerichtsverfahren, falls es soweit kommen sollte. Nach der Deckungszusage wird die Rechtsschutzversicherung dann diese Kosten zunächst übernehmen. Wird der Rechtsstreit seitens des Versicherten gewonnen, trägt der „Verlierer“ diese Kosten oder eben dessen Rechtsschutzversicherung (wenn vorhanden).
–
Die Wohnungs- und Grundstücksrechtschutzversicherung ist sowohl für Mieter als auch als Rechtsschutzversicherung für Vermieter erhältlich. Angebote zur Rechtsschutzversicherung, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.
Abgelegt in der Kategorie: Allgemein, Rechtsschutzversicherung,