Der Begriff der Wiederinkraftsetzung spielt im Versicherungsbereich eine Rolle, besonders im Bereich der Kapitallebensversicherungen und der privaten Rentenversicherung. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer bei diesen Versicherungen fast immer die Möglichkeit, die Versicherung beitragsfrei zu stellen.Dieses wird meistens dann durchgeführt, wenn es finanziell zur Zeit problematisch ist, die Beiträge zu zahlen. Im Rahmen der Kapitallebensversicherung ist es so geregelt, dass man die Versicherung auf Wunsch bis spätestens 12 Monate nach der Beitragsfreistellung wieder zu den bisherigen Konditionen und ohne eine erneute Prüfung der Gesundheit aufnehmen kann.
Die Wiederinkraftsetzung ist zwar meistens auch nach einem Jahr noch möglich, jedoch ist es dann im Bereich der Lebensversicherung üblich, dass eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Bei der privaten Rentenversicherung kann zum größten Teil mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, über welchen Zeitraum die Beitragsfreistellung möglich ist und nach Ablauf welches Zeitraumes eine Wiederinkraftsetzung zu den bis dato gültigen Bedingungen durchgeführt werden kann.
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Die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich sowie Angebote zu Privatversicherungen.
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