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Widerruf

Bei einem Widerruf handelt es sich um handelt es sich um einen Rücktritt vom Versicherungsantrag seitens des Versicherungsnehmers. Grundsätzlich steht einem bei jedem Abschluss eines Vertrages ein Widerrufsrecht zu, es gibt dahin gehend nur wenige Ausnahmen. Auf das Recht auf Widerruf muss der Vertragsunterzeichner schriftlich hingewiesen werden. Die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung muss in der Regel durch eine separate Unterschrift bestätigt werden. In vielen Vertragsunterlagen ist die Belehrung des Widerrufes bereits enthalten.

Die Widerrufsbelehrung muss sowohl die Frist für einen Widerruf enthalten, als auch die Andresse, an die der Widerruf zu richten ist. Der Widerruf muss grundsätzlich schriftlich, innerhalb der gesetzten Frist und unterschrieben erfolgen. Erfolgt ein Widerruf, so müssen sich die Parteien des Vertrages so verhalten, als wenn es nie einen Vertrag gegeben hätte. Wurden bereits Leistungen aus dem Vertrag erbracht, so sind diese von den Vertragsparteien zurückzugeben.
Innerhalb des Versicherungswesens besteht dann kein Widerrufsrecht, wenn eine sofortige Deckung besteht. Sprich die Deckung bereits mit der Antragstellung beginnt. In diesem Fall übernimmt das jeweilige Versicherungsunternehmen das Risiko mit sofortiger Wirkung – ein Widerruf ist nicht möglich.

Als Antragsteller kann man den Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages inerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht für Verträge mit über einem Jahr Laufzeit. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang des Widerrufes bei der Versicherungsgesellschaft massgeblich. Auf sein Widerrufsrecht muss der Antragsteller im Antrag hingewiesen werden. siehe hierzu auch Widerspruch

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