Abkürzung für: Wohneigentumsgesetz
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge in Form der staatlich geförderten Riester Rente kann der Bezugsberechtigte die Förderung auch in Form vom Wohnriester nutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Immobilienkredit, für dessen Tilgung man die Riester Zulagen nutzen kann, zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum benutzt wird. Die Grundlage des Wohneigentums bildet in Deutschland das Wohneigentumsgesetz, auch unter der Abkürzung WeG bekannt. Das Gesetz regelt generell alle möglichen Situationen und rechtlichen Aspekte rund um eine Immobilie als Eigentum.
Unterteilt ist das WeG in vier Teile und insgesamt 64 Paragraphen. Die Gliederung der vier Teile des Wohneigentumsgesetzes beinhaltet im erster Teil die Begriffsbestimmung vom Wohneigentum, im zweiten Teil wird auf das Dauerwohnrecht eingegangen, Inhalt des dritten Teils sind Verfahrensvorschriften und im vierten und letzten Teil geht es um ergänzende Bestimmungen zum Gesetz. Neben der Riester Rente und der Altersvorsorge hat das Wohneigentumsgesetz im Versicherungsbereich mitunter auch noch als Grundlage für diverse so genannte Wohn-Versicherungen eine Bedeutung, wie zum Beispiel der Grundbesitzerhaftpflicht oder der Gebäudeversicherung.
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Versicherungsvergleich unter verschiedenen Anbietern sowie Angebote zu Privatversicherungen und Gewerbeversicherungen.
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