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Wagniswegfall

Im Bereich des Versicherungswesens spricht man von einem Wagniswegfall, wenn ein versichertes Risiko dauerhaft und vollständig weg fällt. In diesem Fall erlischt die Versicherung. Beispiel: Im Rahmen einer Sanierung wird die vorhandene Ölheizung und der Öltank gegen eine neue Gasheizung ersetzt. In diesem Fall wird die vorhandene Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht mehr benötigt und die Versicherung erlischt.

Es gibt jedoch Ausnahmen bei denen ein Wagniswegfall nicht zwangsläufig zum sofortigen Wegfall des Versicherungsschutzes führt. Hier einige Beispiele: Beim Tod des Versicherungsnehmers einer privaten Haftpflichtversicherung bleibt der Versicherungsschutz für mitversicherte Familienangehörige bis zur Folgeprämie bestehen. Bei der Veräußerung einer Wohnimmobilien geht der Versicherungsschutz mit Eintragung in das Grundbuch an den Käufer über. Der Käufer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. In diesem Fall hat der Käufer jedoch die Möglichkeit den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, mit einmonatiger Frist oder zum Ende der jeweiligen, individuellen Versicherungsperiode zu kündigen.

Wagniswegfall bedeutet also, dass das versicherte Risiko nicht länger existent ist. Z.B. bei Abmeldung eines KFZ, Auflösen des Hausrats, etc.

Siehe hierzu auch Kündigung

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