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VVG

Bei der Bezeichnung VVG handelt es sich um eine Abkürzung, die für Versicherungsvertragsgesetz steht. Bei dem VVG handelt es sich um die wohl wichtigste Rechtgrundlage in Bezug auf den Versicherungsvertrag. Das Spezialgesetz steht noch vor den allgemeinen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem BGB. Die allgemeinen Rechtsvorschriften werden durch das VVG noch ergänzt. Das VVG wurde bereits im Jahr 1908 eingeführt , zuletzt wurde es zum 1. Januar 2008 grundlegend reformiert.

Das Versicherungsvertragsgesetz unterteilt sich in insgesamt fünf Abschnitte: Im ersten Abschnitt finden sich Vorschriften, die für sämtliche Versicherungszweige gelten. Die Abschnitte zwei bis vier sind speziell für die Schadensversicherung (2. Abschnitt), die Lebens- und Krankenversicherung (3. Abschnitt) und die Unfallversicherung (4. Abschnitt). Im letzten Abschnitt finden sich die Schlussvorschriften. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von Vorschriften innerhalb des VVG: abdingbare, halbzwingende und zwingende Vorschriften. Innerhalb der abdingbaren Vorschriften kann das Versicherungsunternehmen eigene Vorschriften oder individuelle Vertragsvereinbarungen vornehmen.

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