Bei der Bezeichnung VVaG handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" steht. Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsform, die für Versicherer zulässig ist. In der Regel sind die Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Mitglieder in dem Versicherungsverein. Allerdings dürfen VVaG in Ausnahmen auch Nichtmitgliederversicherungen abschließen, bei denen der Versicherungsnehmer kein Mitglied wird. Der erste VVaG weltweit gründete sich bereits im Jahr 1762.
Diese Rechtsform ist nur für Versicherer zulässig und unterliegt keinem speziellen Gesetz. Innerhalb des BGB unterliegt der VVaG den Regelungen für Vereine. Für den VVaG gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die innerhalb des VAG (Versicherungsaufsichtsgesetzes) geregelt sind. Für die Mitglieder des Versicherungsvereins steht die Mitgliedervertreterversammlung als oberstes Organ. Es gibt derzeit jedoch nur wenige VVaG, in denen die Mitglieder selbst die Vertreterversammlung bestimmen können. Innerhalb des VVaG sollen die Bedürfnisse der Mitglieder getragen werden, wodurch eine hohe Innovationskraft und Marktnähe erreicht werden soll.
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