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VP

Bei der Bezeichnung VP handelt es sich um eine Abkürzung, die für "versicherte Person" steht. Im Bereich der Lebensversicherung müssen der Versicherungsnehmer und die VP (versicherte Person) nicht zwangsläufig übereinstimmen. Die VP ist die Person, deren Leben mit der Versicherung versichert wird. Grundsätzlich kann jedoch nicht ohne weiteres das Leben eines Dritten versichert werden. Die versicherte Person muss grundsätzlich hierzu ihre schriftliche Einwilligung geben.

Für die Beitragsberechnung spielen nicht die Daten des Versicherungsnehmers eine Rolle, sondern die der zu versichernden Person. Anhand den Daten der VP kann das Versicherungsunternehmen das zu übernehmende Risiko einschätzen. Hierzu muss die zu versichernde Person einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen, indem zum Beispiel Fragen zur Gesundheit zu beantworten werden müssen. Grundsätzlich muss die Beantwortung der Fragen der Wahrheit entsprechen, andernfalls riskiert man im Versicherungsfall, dass der Versicherer nicht zahlen muss. Wird das Risiko seitens der Versicherung zu hoch eingeschätzt, so ist es berechtigt einen Risikozuschlag zu verlangen oder den Versicherungsantrag abzulehnen.

Siehe auch: versicherte Person

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