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Vorläufige Deckung

In der Regel beginnt der Versicherungsschutz erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein zugegangen ist und die erste Prämienzahlung beglichen wurde. Doch vom Zeitpunkt der Antragsstellung für eine Versicherung bis zum endgültigen Versicherungsschutz kann eine geraume Zeit vergehen. Daher bieten die Versicherungsgesellschaften oft eine vorläufige Deckung an, die diesen Zeitraum überbrückt.

Es handelt sich bei der vorläufigen Deckung um eine eigenständiges Rechtsgeschäft, welches unabhängig von dem späteren Versicherungsvertrag steht. Auch wenn eine vorläufige Deckung vereinbart wird, prüft die Versicherungsgesellschaft den Antrag und kann die Versicherung ablehnen. Beendet wird die vorläufige Deckung mit der Zahlung des ersten Beitrages zur Versicherung und der Versicherungsschein-Zusendung. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bei der vorläufigen Deckung eine Anzahlung fordern, wobei sie sich auf das versicherte Risiko berufen.

Innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die vorläufige Deckung typisch. Mit Erhalt der eVB-Nummer wird seitens der Versicherung die vorläufige Deckung zugesagt, die notwendig ist um eine Kraftfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden zu können.

siehe hierzu auch: Versicherungsschutz

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