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Vollkaskoversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden seitens der Versicherung nur Schäden übernommen, die den Geschädigten oder das Geschädigte betreffen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug muss der jeweilige Besitzer selbst aufkommen. Mittels der Vollkaskoversicherung kann man sich auch gegen dieses finanzielle Risiko absichern.

Die Vollkaskoversicherung bildet zur Teilkaskoversicherung eine Ergänzung, denn bei ihr werden nicht nur Schäden übernommen, die durch fremde Ursache entstanden sind, sondern auch solche, die zum Teil durch Selbstverschulden zu verantworten sind. Neben den Risiken von Brand und Explosion, sind auch solche Schäden abgesichert, die durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Beschädigungen seitens Dritter entstehen. Laufen beispielweise spielende Kinder plötzlich auf die Straße und man fährt beim Ausweichen gegen den eigenen Carport, so fällt der Schaden der Vollkaskoversicherung zu. Desweiteren sind Schäden durch Naturgewalten, wie Blitz, Hagel, Sturm und Überschwemmung, sowie Glasbrauch, Marderbisse und Diebstahl mit abgedeckt.

Die Vollkaskoversicherung wird insbesondere bei Neuwagen oder Fahrzeugen mit einem hohen Wert abgeschlossen. Wird das Fahrzeug finanziert, so ist oftmals der Abschluss einer Vollkaskoversicherung von dem Finanzunternehmen vorgegeben.

Die Vollkaskoversicherung, auch Fahrzeugvollversicherung genannt, leistet bei Unfallschäden jeglicher Art, auch bei denen, die durch eigene Fahrlässigkeit entstanden sind. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden im Sinne der Versicherungsbedingungen. Darüberhinaus sind in der Vollkaskoversicherung Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen abgedeckt. Sind die mut- oder böswilligen Beschädigungen eine Folge eines Diebstahlversuches oder eines Teilediebstahls, so ist der Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Vollkaksoversicherung beeinhaltet grundsätzlich die Teilkaskoversicherung, oftmals jedoch mit unterschiedlichen Selbstbehalten im Versicherungsfall. Schäden durch Marderbiss: siehe Teilkaskoversicherung

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