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VN

Bei der Bezeichnung VN handelt es sich um eine Abkürzung, die für Versicherungsnehmer steht. Als Versicherungsnehmer wird derjenige bezeichnet, der bei einem Versicherungsunternehmen ein Versicherung abschließt. Der Versicherungsvertrag wird also zwischen dem Versicherer und dem VN geschlossen. In der Regel ist der Antragsteller einer Versicherung auch der Versicherungsnehmer. Als Versicherungsnehmer hat man hierbei nicht nur Rechte aus dem Vertrag, sondern auch entsprechende Pflichten.

Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet dem VN eine entsprechende Police auszuhändigen. Wichtig: Versicherte Person und Versicherungsnehmer können von einander abweichen. Die Rechte aus dem Vertrag einer Versicherung können zum Beispiel durch Pfändung, Beleihung, unwiderrufliche Bezugsberechtigung oder Abtretung eingeschränkt sein. Dies betrifft vor allem den Bereich der Lebensversicherungen.
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers zählt in erster Linie auch die pünktliche Beitragsentrichtung. Wobei die Zahlung auch von einer dritten Person übernommen werden kann. Innerhalb der Lebensversicherungen gehören zu den Rechten auch die Benennung eines Bezugsberechtigten im Versicherungsfall.

Siehe auch: Versicherungsnehmer

Versicherungsvergleich und Angebote zu Privatversicherungen.

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