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VHB

Bei der Bezeichnung VHB handelt es sich um eine Abkürzung, die für "allgemeine Hausratversicherungsbedingungen" steht. Wenn eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, so liegen diesem Vertrag nicht nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sondern auch die VHB zugrunde. Die VHB gibt es als Musterbedingungen vom Verband der Sachversicherer. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine unverbindliche Empfehlung, die Versicherungsunternehmen können andere Vereinbarungen mit ihren Versicherungsnehmern treffen.

In den VHB finden sich die versicherten Sachen und alle Sachen, die nicht zum Versicherungsumfang gehören, wie zum Beispiel Hausrat von Untermietern. Zudem finden sich hier die Regelungen zu den notwendigen Kosten im Versicherungsfall, wie Aufräumungs-, Schutz- und Bewegungs-, Lager- und Transportkosten. Ebenfalls findet man die versicherten Gefahren und Schäden in den VHB, wie zum Beispiel Einbruchdiebstahl, Brand und Vandalismus nach Einbruch. Dabei werden die einzelnen Begriffe, wie Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch in der Regel genau definiert, so dass der Versicherungsnehmer genau weiß, wann die Hausratversicherung für einen Schaden aufkommt.

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