Bei dem Begriff VGB handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen" steht. Innerhalb der VGB werden die grundsätzlichen Rechte, sowie Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Zu den Vertragsparteien gehören in diesem Zusammenhang auf der einen Seite das jeweilige Versicherungsunternehmen und auf der anderen Seite der jeweilige Versicherungsnehmer. Innerhalb der VGB wird der Umfang und die Art des Versicherungsschutzes genau definiert. Grundsätzlich gilt, dass die VGB nur für Wohngebäudeversicherungen gelten und nicht auf andere Versicherungsarten übertragbar sind.
Da auch es sich auch bei der Wohngebäudeversicherung um einen herkömmlichen Versicherungsvertrag handelt, finden sich die rechtlichen Grundlagen im HGB, BGB und dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Als Vertragsbestandteil gelten die individuellen Bedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Hierzu gehören neben den VGB, zum Beispiel auch Klauseln oder individuelle Vereinbarungen, die getroffen wurden. Zudem können dem Versicherungsvertrag die BEW oder BBEW zugrunde liegen. Seit dem Jahr 1994 haben die Versicherungen die Möglichkeit ihre Bedingungen selbst zu bestimmen – gemäß dem EU Wettbewerbs-Recht. Dadurch wird natürlich ein Vergleich für Versicherungsangebote erheblich schwieriger.
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