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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Im Zusammenhang mit dem Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, ist unbedingt zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Angelegenheit des Straßenverkehrs handelt oder diese primär nicht dem Straßenverkehr zuzuordnen ist. Diese Verfahren sind grundsätzlich nicht innerhalb des Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen abgedeckt. Angelegenheiten, die der verkehrswirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen und/oder gewerbepolizeilichen Struktur zuzuordnen sind, genießen dementsprechend keinen Versicherungsschutz.

Neben den üblichen verkehrsrechtlichen Fällen, die vor Gerichten und Behörden geführt werden, sind aber Konflikte, im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis, gleich ob es sich um die Prüfung zu deren Erhalt, den Entzug oder die Wiedererlangung handelt, abgedeckt.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind alle Verfahren, die das Abschleppen eines Fahrzeugs auf Grund parkens im Park- oder Halteverbot und/oder sonstigen Reglementierungen zum Gegenstand haben,
gleich an welcher Stelle sie verhandelt werden. Des weiteren sind alle Verfahren nicht mit Versicherungsschutz belegt, deren Hintergrund nicht primär im Bereich der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs liegen.

Der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bietet Kostenschutz vor Verwaltungsgerichten und -behörden, z.b. bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis. In älteren Verträgen wird diese Leistungsart auch Führerschein-Rechtschutz genannt.

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