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Versicherungssumme

Grundsätzlich ist bei der Definition des Begriffs Versicherungssumme, die Unterscheidung im Hinblick auf die abgeschlossene Versicherungsform sehr wichtig. Je nach Art der Versicherung, Summenversicherung oder Schadenversicherung, stellt die Versicherungssumme, eine andere Größe dar.

Handelt es sich bei Ihrem Vertragsabschluss um eine Summenversicherung, ist ein, im Vertrag festgeschriebener Betrag seitens des Versicherers im Schadenfall auszugleichen. Hierbei ist die tatsächlich entstandene Höhe des Schadens unerheblich, er kann dementsprechend sowohl höher als auch niedriger als die vereinbarte Versicherungssumme ausfallen. Entscheidend ist der tatsächliche Eintritt des Schadenfalls, unter Berücksichtigung aller hierfür relevanten Rahmenbedingungen. Übliche Beispiele für den Abschluss eines Summenversicherungsvertrages, findet man z. B. in Form der Lebensversicherung oder Unfallversicherung.

Schließen Sie eine Schadenversicherung ab, hat die Versicherungssumme eine andere Bedeutung. Sie stellt in diesem Zusammenhang die Obergrenze dar, die seitens des Versicherers im Schadenfall zu decken ist. Hier gilt also die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens, als maßgebliche Größe. Da die Versicherungssumme jedoch die Obergrenze darstellt, wird maximal die festgeschriebene Versicherungssumme ausgezahlt, auch wenn die tatsächliche Schadenshöhe darüber hinaus geht. Liegt die Schadenhöhe unterhalb der vereinbarten Versicherungssumme, wird nur die festgestellte Schadenhöhe durch Ihren Versicherer ausgeglichen. Typische Schadenversicherungen sind z. B. Kaskoversicherungen und Hausratversicherungen.

siehe auch Deckungssumme

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