Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz heisst, der Versicherer übernimmt das wirtschaftliche Risiko für den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsschutz beignnt in aller Regel mit Zahlung der ersten Prämie. der Versicherungsschutz tritt jedoch nicht ein, wenn noch kein Versicherungsvertrag zustande gekommen ist bzw. auch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ausnahme bildet der Fall, in dem eine vorläufige Deckungszusage durch den Versicherer erteilt worden ist. Hier besteht schon Versicherungsschutz, auch wenn noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Kommt der Vetrag nicht zustande, erlischt die vorläufige Deckung rückwirkend. Z.B. gewährt der Versicherer in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (KFZ-Haftpflichtversicherung) mit Aushändigung der Deckungskarte schon Versicherungsschutz. Der Vertrag wird dann erst später zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossen, kommt er nicht zustande, erlischt auch die vorläufige Deckung. Eine weitere Ausnahme ist die erweiterte Einlösungsklausel, bei der zu einem in der Vergangenheit liegendem Datum rückwirkend Versicherungsschutz gewährt wird, wenn der erste Beitrag erst nach dem Versicherungsbeginn eingfordert und dann unverzüglich gezahlt wird.

Versicherungsvergleiche und Angebote zu Privatversicherungen erhalten Sie hier.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein,