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Versicherungsschein

Beim Versicherungsschein, der häufig auch als Police bezeichnet wird, handelt es sich um eine Urkunde, die den Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer verkörpert. Der Versicherungsschein ist somit im gesetzlichen Sinne das Vertragsdokument und eine wichtige Unterlage für den Versicherungsnehmer. Aus dem Versicherungsschein gehen die gesamten vertraglichen Vereinbarungen hervor, einschließlich getroffenen Individualvereinbarungen. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Versicherungsscheins. Angaben zum speziellen Risiko, den Vertragsbeteiligten, Versicherungssumme, Versicherungsdauer und -beginn, sowie Versicherungsbeitrag sind unter anderem Bestandteile des Versicherungsscheins. Verpfändungen, Abtretungen oder Bezugsrechte zugunsten anderer, können innerhalb des Versicherungsscheines eingetragen sein.

Grundsätzlich gilt des Versicherungsschein als Nachweis , dass ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Dies ist in vielen Fällen sehr wichtig. So muss man beispielweise bei der Gewährung einer Hypothek eine entsprechende Feuerversicherung für die Immobilie nachweisen.
Versicherungsnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Versicherungsscheines. Diese gesetzliche Regelung findet sich im Paragrafen 3, Absatz 1 des VVG.

Der Versicherungsschein beeinhaltet also alle massgeblichen vertraglichen Daten und ist gleichzeitig der Nachweis des Leistungsversprechens des Versicherers, für den Versicherten.

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