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Versicherungspflicht

Von einer Versicherungspflicht spricht man, wenn aus gesetzlichen Vorschriften heraus, der Abschluss oder der Eintritt in eine Versicherung vorgeschrieben ist. Dies ist zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gegeben. Wer heute ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, der muss den Nachweis erbringen, dass für dieses Fahrzeug eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.Früher erfolgte dieser Nachweis über die Doppelkarte – heute wird das EVB Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigungs-Verfahren) angewendet.

Viel umfassender ist die Versicherungspflicht jedoch im Bereich der Sozialversicherung, zu der die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehört. Grundsätzlich sind alle Angestellten und Arbeiter, sowie Auszubildende Versicherungspflichtig. Sofern die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird, kann sich die betreffende Person in einer privaten Krankenversicherung versichern. Dennoch besteht weiterhin eine Versicherungspflicht – die Person muss krankenversichert sein. Auch innerhalb der selbständigen Personen gibt es verschiedene Gruppen, die versicherungspflichtig sind. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind lediglich, Richter, Beamte, Beschäftigte mit Anspruch auf eine beamtenähnliche Versorgung und Berufssoldaten.

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