Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer, der auch häufig mit VN abgekürzt wird, ist der Vertragspartner der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Durch den abgeschlossenen Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ergeben sich nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Derjenige, der den Versicherungsantrag gestellt hat ist in der Regel auch der Versicherungsnehmer. Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Aushändigung der Versicherungspolice seitens des Versicherers.

Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig auch die versicherte Person sein. Versicherte Person und Versicherungsnehmer können voneinander abweichen. Zu den Rechten des Versicherungsnehmer zählt zum Beispiel die Benennung eines Bezugsberechtigten im Versicherungsfall. Zu den wichtigsten Pflichten gehört dagegen die Zahlung der Beiträge. Die Rechte des Versicherungsnehmers können durch Pfändungen, Bezugsberechtigung, Beleihung und Abtretung eingeschränkt werden, wie es häufig im Bereich der Lebensversicherungen der Fall ist.
Der Begriff Versicherungsnehmer wird nicht nur innerhalb des privaten Versicherungswesens, sondern auch in der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Renten-, Krankenversicherung) verwendet.

Der Versicherungsnehmer (VN) ist also der Vertragspartner der Versicherung. Er hat alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere die Beitragszahlung (bei ausbleibender Zahlung wendet sich das Versicherungsunternehmen an den VN). Der Versicherungsnehmer erhält zum Nachweis des Versicherungsschutzes die Versicherungs-Police. Er allein hat das Recht, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Bei abgetretenen Verträgen und Pflichtversicherungen sind diese Rechte eingeschränkt.

Siehe hierzu auch: versicherte Person

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich einen Versicherungsvergleich und Angebote zu Privatversicherungen an.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein,

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: