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Versicherungsbestätigung

Bei der Versicherungsbestätigung, die auch als vorläufige Versicherungsbestätigung bezeichnet wird, handelt es sich um eine Bestätigung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz belegt. Diese ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, an dem der Versicherungsnehmer seinen endgültigen Versicherungsschein erhält.

Die Versicherungsbestätigung ist gerade im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung von entscheidender Bedeutung. Denn grundsätzlich muss bei der Anmeldung eines Fahrzeuges nachgewiesen werden, dass für dieses ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Diese Versicherungsbestätigung wurde lange Zeit in Papierform an die Versicherungsnehmer ausgegeben, auch bekannt unter der Bezeichnung Deckungskarte oder Doppelkarte. Seit dem 1. März 2008 wurde jedoch die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) eingeführt. Die sogenannte eVB-Nummer besteht aus einer siebenstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen und geht dem Versicherungsnehmer per Telefon, email, Post oder SMS zu. Die zuständige Zulassungsbehörde überprüft bei der Anmeldung des Fahrzeuges diese eVB Nummer online und kann daran ersehen, ob ein Versicherungsschutz besteht.
Das elektronische Verfahren ermöglicht heute eine unkompliziertere und schnellere Zulassung eines Fahrzeuges.

Eine Versicherungsbestätigung (auch vorläufige Versicherungsbestätigung) wird also vom Versicherer gegeben, um Versicherungsschutz zu belegen, bis der Versicherungsschein den Versicherungsnehmer erreicht. Besonderheit in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung: siehe Deckungskarte

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