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Versicherungsbedingungen

Die Vereinbarungen eines Versicherungsvertrages werden als Versicherungsbedingungen bezeichnet und regeln den Inhalt des Vertrages. Bei einer Versicherung handelt es sich um ein kollektives Geschäft, bei dem eine Vielzahl von gleichartigen Risiken ausgeglichen werden müssen. Um dies zu gewährleisten ist es notwendig, dass die Versicherungsverträge eines Versicherers möglichst einheitlich sind. Die Versicherungsgesellschaften verwenden daher in der Regel die gleichen Versicherungsbedingungen für alle Verträge. Einzelne Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen und in eingeschränktem Umfang möglich. Aus diesem Grunde werden die Vereinbarungen auch als Versicherungsbedingungen bezeichnet. Nur unter diesen Bedingungen wird auch ein entsprechender Versicherungsschutz gewährleistet.

Neben den Versicherungsbedingungen gibt es jedoch noch andere Vorschriften, die den Inhalt eines Versicherungsvertrages bestimmen. Hierzu gehören gesetzliche Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz und dem BGB.
Grundsätzlich muss man zwischen den allgemeinen und den besonderen Versicherungsbedingungen unterscheiden. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen haben den Charakter der allgemeinen Geschäftsbedingungen und finden ihre Verwendung in einer Vielzahl von Verträgen. Besondere Versicherungsbedingungen finden im Einzelfall ihre Anwendung und beinhalten konkrete Vereinbarungen.

Versicherungsbedingungen regeln also die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, soweit diese nicht schon über das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt sind. Es gibt allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), die allen Versicherungsverträgen (Versicherungsvertrag) zugrunde liegen. Im § 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist der Mindestinhalt der AVB geregelt. Die besonderen Versicherungsbedingungen regeln im Rahmen der AVB den eigentlichen Versicherungsschutz. Klauseln wiederum ergänzen durch Abändern oder Einschrenken die besonderen Versicherungsbedingungen. Die Regeln der Beitragszahlung sind in den Tarifbestimmungen festgehalten.

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