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Versicherungsantrag

Bei dem Versicherungsantrag handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, die empfangsbedürftig ist. In der Regel stellt der Versicherungsnehmer den Versicherungsantrag, der an bestimmte Formen gebunden ist. Die Versicherungsgesellschaften halten in der Regel Vordrucke für den Versicherungsantrag bereit, die vom Antragsteller auszufüllen sind. Damit es auch zu einem Versicherungsabschluss kommt, muss die jeweilige Versicherung den Antrag innerhalb der Antragsbindungsfrist annehmen. Erst dann wird der Versicherungsvertrag auch wirksam.

Es gibt Versicherungen bei denen eine vorläufige Deckung gewährleistet wird. Dies bedeutet, dass bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung ein vorläufiger Versicherungsschutz besteht. Dies findet man in erster Linie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, muss der Versicherungsantrag komplett und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden und an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet werden. Grundsätzlich gilt: die Gesellschaft muss den Versicherungsantrag nicht annehmen, sondern kann diesen auch ablehnen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die jeweilige Versicherungsgesellschaft das Risiko zu hoch einschätzt.

Der Versicherungsantrag ist also eine  Willenserklärung seitens des Versicherungsnehmers. Hier werden die Grundlagen zu dem beantragten Vertrag festgehalten, wie z.B. der Versicherungsbeginn, -dauer, -umfang sowie der Gegenstand der Versicherung. Desweiteren wird über den Antrag das zu versichernde Risiko geprüft, diese Risikofragen sind vom Antragsteller wahrheitsgemäss zu beantworten. Erst mit der Annahme des Antrages seitens des Versicherers kommt der Versicherungsvertrag zustande. Die Zusendung eines Versicherungsscheins kommt einer Annahme des Antrages gleich. Versicherungsschutz besteht in aller Regel jedoch erst nach Zahlung der ersten Prämie.

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