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Verschuldenshaftung

Bei der Verschuldenshaftung handelt es sich um eine Verpflichtung zum Schadensersatz aufgrund von bestimmten Tatbeständen innerhalb des Haftpflichtrechtes. Bei der Verschuldenshaftung wird nicht nur ein objektiv rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten vorausgesetzt, sondern ein vorwerfbares, persönliches Verhalten, wie Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Grundsätzlich müssen die Eingriffshaftung und die Gefährdungshaftung von der Verschuldenshaftung unterschieden werden, den die Voraussetzungen hierfür sind nicht dieselben. Beispiel für eine Verschuldungshaftung: Ein Fußgänger wird von einem Radfahrer angefahren, weil dieser eine rote Ampel übersehen hat.

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Im Gegensatz hierzu steht die Gefährdungshaftung, die auch als Haftung ohne Verschulden bezeichnet wird. Im Straßenverkehr können Schäden entstehen, die nicht auf ein menschliches Versagen zurückzuführen sind. Grundsätzlich muss jedoch jeder für einen Schaden haften, der sein Fahrzeug in Betrieb nimmt, auch wenn ein korrektes Verhalten vorliegt. Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im §7 des StVG (Straßenverkehrsgesetzes). Schäden, die unter die Gefährdungshaftung fallen, sind durch die Kfz-Versicherung abgedeckt.

Für weitere Infos siehe auch Erklärung zur Haftpflichtversicherung

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