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Verschulden

Bei einer Unterlassung oder einer rechtswidrigen Handlung spricht man von einem Verschulden. Das Verschulden ist die Folge einer Handlung, die zum einen fahrlässig und zum anderen vorsätzlich herbei geführt werden kann. Die Folgen der Handlung können dem Handelnden nur zugerechnet werden, wenn ein entsprechendes Verschulden vorliegt. Dies ist gerade im Bereich des Schadenersatzes eine wichtige Voraussetzung. Nur wenn ein Verschulden vorliegt können entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Beim Vorsatz unterscheidet man zwischen dem echten und dem bedingten Vorsatz. Dieser Unterschied besteht im Versicherungswesen jedoch nicht. Wer einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei führt, der muss mit einer Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft rechnen. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht verpflichtet ist für den Schaden aufzukommen.
Beim Verschulden durch Fahrlässigkeit unterscheidet man hingegen zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit führt in der Regel zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers, wobei hier die Haftpflichtversicherung ausgenommen ist.

Siehe auch Haftpflichtversicherung

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