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Vermögensschaden

Grundsätzlich muss man zwischen dem echten und unechten Vermögensschaden unterscheiden. Als echte Vermögensschäden bezeichnet man solche, die weder auf einen Sach- noch auf einen Personenschaden zurückzuführen sind. Vermögensschäden, die dagegen mit einem Personen- oder Sachschaden in Zusammenhang stehen, werden als unechte Vermögensschäden bezeichnet.

Gerade Vermögensschäden können sehr hohe Kosten verursachen, daher ist es wichtig bei der Versicherung auf eine entsprechende Deckungssumme zu achten. Hierbei ist zu beachten, dass unechte Vermögensschäden in der Regel durch die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden reguliert werden, echte Vermögensschäden dagegen durch die Deckungssumme für Vermögensschäden. Personen-, Sach- und Vermögensschaden werden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung reguliert. Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wohl wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn grundsätzlich muss jeder für den Schaden den er verursacht selbst aufkommen. Daher gibt es eine Reihe verschiedener Haftpflichtversicherungen, mit denen man sich gegen die verschiedensten Risiken absichern kann, wie zum Beispiel die private Haftpflichtversicherung, die Kfz- oder die Hundehalterhaftpflicht.

Vermögensschaden nennt man also den finanziellen Nachteil, den ein Geschädigter hat. Es wird unterschieden in echte und unechte Vermögensschäden.

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