Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Vermittler

Im Bereich des Versicherungswesens spricht man von einem Vermittler, wenn dieser das Versicherungsgeschäft eines oder mehrerer Gesellschaften vermittelt. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Handelsvertreter nach Paragraph 84 HGB. Ist der Vermittler nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig, so spricht man auch von einem gebundenen Vertreter. Mehrfachvertreter hingegen sind für verschiedene Versicherungsgesellschaften tätig und vermitteln dessen Versicherungsgeschäfte. Der Vermittler hat gegenüber den Versicherungsgesellschaften seine Verpflichtung, die innerhalb des Vertretungsvertrages geregelt ist. Der Vertretungsvertrag wird zwischen dem jeweiligen Versicherer und dem Vermittler geschlossen.

Im Gegensatz hierzu steht der Versicherungsmakler, der keine feste Bindungen an bestimmte Versicherungsgesellschaften hat. Er schließt mit seinen Kunden einen entsprechenden Maklervertrag ab und ist diesem Kunden gegenüber verpflichtet – nicht jedoch der Versicherungsgesellschaft gegenüber. Für seine Dienste erhält der Versicherungsmakler eine Courtage, die seitens des jeweiligen Versicherers gezahlt wird. Der Makler sucht aus allen Angeboten am Markt, das bestmögliche Produkt für seine Kunden.

Mit Vermittler wird also derjenige bezeichnet, der den Kunden in Versicherungs-Angelegenheiten berät, ihm Angebote unterbreitet und als Mittler das Zustandekommen des Vertrages zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden bewirkt. Hierbei unterscheidet man zwischen Makler und Ausschließlichkeitsvermittler.

Angebote und Versicherungsvergleiche zu Privatversicherungen, Sach- und Personenversicherungen.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein,

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: