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Verbundene Versicherung

Von einer verbundenen Versicherung, die oft auch als kombinierte Versicherung bezeichnet wird, spricht man, wenn verschiedene Gefahren in nur einem einzigen Bedingungswerk abgesichert werden. Dabei wird grundsätzlich nur ein Versicherungsantrag gestellt und entsprechend gibt es nur eine Police. Die Prämie zur verbundenen Versicherung bezieht sich immer auf das gesamte Paket. Für den Versicherungsnehmer hat dies den Nachteil, dass er die verbundene Versicherung nur im ganzen kündigen kann – nicht jedoch einzelne Teile. Die verbundene Wohngebäude- und die verbundene Hausratversicherung sind Beispiele für eine Verbundene Versicherung.

Im Gegensatz hierzu steht die gebündelte Versicherung, bei der die Dokumentation einzelner Versicherungsverträge in einer Police zusammengefasst wird. Innerhalb der Police handelt es sich jedoch um mehrere rechtlich selbständige Versicherungsverträge. Die Prämien zu den einzelnen Versicherungen werden einzeln ausgewiesen und jede Versicherung ist einzeln kündbar. Beispiele für die gebündelte Versicherung: Hausrat- mit einer Glasversicherung oder eine Familienschutzversicherung, die Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung beinhaltet.

Die verbundene Versicherung besteht also nicht aus mehreren rechtlich eigenständigen Verträgen. Meist werden jedoch verschiedene Risiken für einen Risikoort gebündelt. Siehe hierzu: gebündelte Versicherung

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