Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

VAG

Bei dem Begriff VAG handelt es sich um eine Abkürzung die für Versicherungsaufsichtsgesetz steht. Der Schutz des Versicherungsnehmers ist der Zweck des VAG. Durch die Bestimmungen innerhalb des VAGs werden das Verhältnis zwischen den Versicherungsunternehmen und der Aufsichtsbehörde geregelt, damit sind sie öffentlich-rechtlicher Natur.

Die zahlreichen Vorschriften innerhalb des VAG wirken sich unmittelbar oder mittelbar auf die Inhalte der Versicherungsverträge aus. Da die Allgemeinen Versicherungsbedingungen keiner Genehmigung mehr bedürfen, ist die Zahl der Vorschriften im VAG deutlich größer geworden. Innerhalb bestimmter Versicherungszweige bedürfen die Tarife ebenfalls keiner Genehmigung mehr. Die Regelung einzelner Sachverhalte muss nun aufsichtsrechtlich erfolgen.

Um einen Überblick zu bekommen, einige Beispiele, welche Bestimmungen das VAG enthält: für Versicherer die zulässigen Rechtsformen; Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen das Versicherungsgeschäft zugelassen wird; Vorschriften bezüglich der freien Finanzmittel und finanziellen Rückstellungen; Bestimmungen der Geschäftspläne, die vorzulegen sind; Grundsätze für Jahresabschlüsse, die vorzulegen sind.

Fordern Sie hier einen Versicherungsvergleich sowie Angebote zu Privatversicherungen an.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein,

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: