Bei der Bezeichnung UWG handelt es sich um eine Abkürzung, die für "Gesetz des unlauteren Wettbewerb" steht. Innerhalb Deutschlands bildet das UWG die Hauptgesetzesgrundlage in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb. Bereits im Jahr 1909 trat das UWG in Kraft und wurde seit dieser Zeit mehrfachen Novellierungen unterzogen. Im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs gewährt das UWG Beseitigungs-, Unterlassungs-, Gewinnabschöpfungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche .
Das UWG spielt vor allem für Unternehmen und Gewerbetreibende eine wichtige Rolle. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten, die oft vor dem Gericht landen. Dies ist mit einem hohen Kostenfaktor verbunden. Im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes kann man sich gegen diese Risiken absichern. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt und das Gericht, wenn es um Streitigkeiten rund um das UWG geht. In der Regel sind die Kosten für das vorgerichtliche Verfahren jedoch nicht im Versicherungsumfang enthalten. Ob und im welchem Umfang Rechtsschutz im Rahmen des UWG besteht, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.
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Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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