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Unterversicherungsverzicht

Sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung kann ein sogannannter Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Eine eventuelle Unterversicherung wird dann bis zur höhe der Versicherungssumme nicht angerechnet.

Bei dem Unterversicherungsverzicht handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der das Versicherungsunternehmen auf den Einwand der Unterversicherung im Schadensfall verzichtet. Der Unterversicherungsverzicht spielt vor allem in der Haurat- und in der Wohngebäudeversicherung eine große Rolle. Denn wenn hier eine Unterversicherung vorliegt, so wird ein Schaden nur teilweise von der Versicherung übernommen. Bei einem Unterversicherungsverzicht, der vertraglich festgelegt ist, wird jedoch der volle Schaden bis zur Versicherungssumme übernommen.

Der Unterversicherungsverzicht wird in der Regel erreicht, wenn eine Mindestversicherungssumme pro qm Wohnfläche vereinbart wird. Diese Mindestversicherungssumme ist abhängig von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und liegt zwischen 600 und 750 Euro pro qm Wohnfläche. Beispiel: wer in einer 100 qm großen Wohnung wohnt und die Versicherung bei einer Mindestversicherungssumme von 650 den Unterversicherungsverzicht übernimmt, der benötigt eine Versicherungssumme von insgesamt 65.000 Euro. Wer jedoch wertvolle Gegenstände in seiner Wohnung hat, die diesen Wert übersteigen, der sollte eine höhere Versicherungssumme wählen.

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