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Unterversicherung

Unterversicherung besteht, wenn der eigentliche Wert des Versicherungsgegenstandes die übersteigt. Da der Versicherungsnehmer nur für einen geringeren Versicherungswert Beiträge entrichtet hat, wird im Schadenfall auch nur anteilig geleistet. Ein Beispiel: der Wert eines versicherten Gegenstandes beträgt 2000 €, die Versicherungssumme beläuft sich hingegen auf nur die Hälfte, also 1000 €. Bei einem Schaden würde demnach auch nur im Verhältnis 2:1 geleistet werden. Ein Schaden in höhe von 500 € hätte also eine Entschädigung von 250 € zur Folge. (siehe auch Deckungssumme )

In der Praxis tritt die mögliche Unterversicherung vor allen Dingen im Bereich der Hausratversicherung auf. Bei anderen Versicherungsarten wirkt sich die Unterversicherung stets so aus, dass bei einem Schaden, der über die vereinbarte Deckungssumme/Versicherung hinaus geht, der darüber liegende Anteil von der Versicherung nicht mehr reguliert wird. Bei der Hausratversicherung ist diese „Rechnung“ eine etwas andere. Ein entstandener Schaden wird hier nämlich nur anteilig bezahlt, falls sich bei der Schadensaufnahme heraus stellen sollte, dass der Wert des Hausrates höher war, als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Schließt man also eine Hausratversicherung beispielsweise über eine Versicherungssumme von 50.000 Euro ab, der Hausrat hat jedoch einen tatsächlichen Wert von 75.000 Euro, so werden im Schadensfall die Kosten nur zu zwei Dritteln übernommen. Entsteht also zum Beispiel ein Schaden am Hausrat über 10.000 Euro, so werden nicht etwa diese 10.000 Euro von der Versicherungsgesellschaft übernommen, weil diese noch in den Rahmen der vereinbarten 50.000 Euro als Versicherungssumme fallen, sondern aufgrund der vorhandenen Unterversicherung werden nur 6.666 Euro erstattet. Die Differenz von 3.334 Euro muss der Versicherte selbst tragen. Allerdings bieten die meisten Versicherer im Rahmen der Hausratversicherung den so genannten Unterversicherungsverzicht an. Dieser beinhaltet, dass wenn der Kunde mit einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmetern Wohnfläche einverstanden ist, dass auch dann keine Unterversicherung besteht, wenn rein rechnerisch der Hausrat einen höheren Wert hat, also die 650 Euro multipliziert mit der Quadratmeterzahl.

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