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Unechter Vermögensschaden

Ein unechter Vermögensschaden, auch Vermögensfolgeschaden genannt, ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall als Folge eines Personenschadens oder Nutzungsausfall für eine beschädigte Sache.)

Grundsätzlich unterscheidet man beim Vermögensschaden den echten und den unechten Vermögensschaden. Der echte Vermögensschaden lässt sich weder auf einen Sach- noch auf einen Personenschaden zurückführen. Hier gilt die festgelgte Versicherungssumme für Vermögensschäden im Versicherungsvertrag.

Im Gegensatz hierzu stehen die unechten Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einen Perosnen- oder Sachschaden stehen. Die unechten Vermögensschäden werden aus der Deckungssumme der Sach- oder Personenschäden reguliert. Der unechte Vermögensschaden ist also eine Folge eines vorausgegangenen Sach- bzw. Personenschadens. Beispiele für einen unechten Vermögensschaden: Aufgrund eines Unfalls kann der Geschädigte seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und fordert Verdienstausfall. Eine Sache wurde beschädigt und der Eigentümer verlangt Geld aufgrund des Nutzungsausfalls.

Gerade in der Haftpflichtversicherung sind unechte Vermögensschäden mit versichert, oft aber keine echten. Daher muss der Versicherungsschutz auf Vermögensschäden erweitert werden. Ob und in welchem Umfang Vermögenschäden seitens der Versicherung übernommen werden, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.

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