Überversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert übersteigt. Im Schadensfall wird jedoch nur in höhe des Schadens, maximal bis zur Höhe des Versicherungswertes geleistet. D.h. bei Überversicherung entrichtet der Versicherungsnehmer einen Teil seiner Prämie für einen Schutz, den er in dieser Höhe nicht in Anspruch nehmen kann.
Bei dem Begriff "Überversicherung" handelt es sich um einen Tatbestand, den man im Bereich der Schadensversicherung findet. Unter einer Überversicherung versteht man eine Versicherungssumme, die den tatsächlichen Wert der versicherten Sache übersteigt. Grundsätzlich gilt, dass ein Versicherungsunternehmen nur im Rahmen des tatsächlichen Schadens aufkommen muss. Laut §55 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) darf das Versicherungsunternehmen keine höheren Leistungen aufgrund des sogenannten Bereicherungsverbots erbringen. Bei einer bestehenden Überversicherung kann sowohl das Versicherungsunternehmen, als auch der Versicherungsnehmer, die Herabsetzung der Versicherungssumme fordern – mit einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.
Wurde seitens des Versicherungsnehmers absichtlich eine Versicherung mit erhöhter Versicherungssumme abgeschlossen, also eine Überversicherung, und liegt als Motiv ein strafbarer Hintergrund, wie zum Beispiel versuchter Betrug, vor, so wird der bestehende Vertrag als nichtig erklärt.
Im Gegensatz zur Überversicherung steht die Unterversicherung, bei der die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Sache liegt. Das Versicherungsunternehmen muss nur bis zur Höhe der Versicherungssumme für einen Schaden aufkommen, auch wenn der Schaden deutlich höher liegt.
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