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Überspannung

Überspannung kann durch Schwankungen im Stromnetz, bei defekten Geräten oder durch Blitz-Einschlag erfolgen. Überspannungsschäden durch Blitz sind die Häufigsten, jedoch ohne seperaten Einschluss in der Regel weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Wenn die Nennspannung innerhalb eines elektrischen Systems überschritten wird, so spricht man von einer Überspannung. Schuld daran sind elektrische Spannungen, die innerhalb des Systems auftreten. Je nach Größe der Überspannung können hierbei Bestandteile einer vorhandenen Anlage zerstört werden. Mittels Überspannungsableitern ist es möglich, Überspannungen von den gefährdeten Komponenten fernzuhalten. Es gibt verschiedene Ursachen, wodurch eine Überspannung herbei geführt werden kann: elektrostatische Aufladungen, Blitzschlag oder ein technischer Defekt an einer Anlage, die in Nachbarschaft liegt und eine höhere Spannung hat.

Im Bereich des Versicherungswesens sind solche Schäden, die durch Blitzschlag herbeigeführt werden, mitversichert. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch Schäden an den elektrischen Einrichtungen, die durch Überspannung oder Kurzschluss herbei geführt werden. Doch gerade bei einem Gewitter können solche Schäden oft auftreten. Der Blitz entlädt sich dabei in der Luft oder schlägt direkt in ein Stromkabel ein: Folge ist ein hoher Stromstoß, der in das elektrische Gerät gelangt. Kommt es infolge dessen zu einem Brand, so muss die Versicherung für den Brandschaden aufkommen. Bleibt es jedoch beim Überspannungsschaden, so ist die Versicherung nur entschädigungspflichtig, wenn solche Schäden auch in den Versicherungsvertrag mittels einer Klausel aufgenommen wurden.

Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

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