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Überschwemmung

Gerade in der heutigen Zeit, spielt die Natur manchmal ein wenig verrückt. Immer öfters sind wir Menschen von Elementarschäden betroffen, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder auch Sturm. Innerhalb der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die aufgrund von Hochwasser zurückzuführen sind, in der Regel nicht mitversichert. In der Wohngebäudeversicherung umfasst die übliche Rundumdeckung folgenden Versicherungsschutz: Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuer. Bei den meisten Versicherungsanbieter kann dieser Versicherungsschutz jedoch individuell, durch spezielle Zusatzversicherungen, erweitert werden.

Zu diesen Zusatzversicherungen gehört auch der Schutz gegen Elementarschäden, zu denen Überschwemmung oder Erdbeben gehört. Durch diese Zusatzversicherung wird die Prämie zur Wohngebäudeversicherung natürlich erhöht, weil die Versicherung ein größeres Risiko übernimmt. Grundsätzlich müssen die Versicherungsunternehmen den Versicherungsschutz nicht erweitern. Ist das Risiko für das Versicherungsunternehmen zu groß, beispielweise wenn das Gebäude in einem Überschwemmungsgebiet liegt, so wird die Versicherung den Antrag ablehnen. Schäden, die dann auf Überschwemmung zurückzuführen sind, werden seitens der Versicherung nicht beglichen.

Überschwemmung ist weder in der Hausratversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung den allgemeinen Versicherungsbedingungen nach mitversichert. Jedoch bieten viele Versicherungsgesellschaften eine Zusatzversicherung für Elementarschäden an, in deren Rahmen Überschwemmungen mitversichert werden können.

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