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Transport- und Lagerkosten

Haben Sie eine Wohngebäudeversicherung und/oder einer Hausratversicherung abgeschlossen, kann es im Rahmen eines Schadenfalls, bei dem eine dieser beiden Versicherungsformen zum Tragen kommt, zur Entstehung von Transport- und Lagerkosten kommen. Diese Kosten treten auf, wenn, im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden, Sachgegenstände innerhalb des Gebäudes oder der Wohnung an eine andere Stelle bewegt werden müssen, um beispielsweise eine Renovierung oder die Instandsetzung der zu Schaden gekommenen Gebäude oder Räumlichkeiten zu ermöglichen.
Auch zum Schutz Ihrer Sachgegenstände, kann das Verbringen dieser sinnvoll und erforderlich sein. Unter Umständen ist es überdies hinaus erforderlich, diese Sachgegenstände ganz aus dem Gebäude und/oder der Wohnung abzutransportieren und fremd einlagern zu lassen. Durch den Abtransport, der Einlagerung und den Rücktransport, entstehen Kosten, die von Ihrer Versicherung über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt sind und Ihnen somit erstattet werden. Gelegentlich können werden die Transport- und Lagerkosten auch unter Bewegungs- und Schutzkosten in Ihrem Versicherungsvertrag geführt werden.

Transportkosten,Lagerkosten: siehe auch Bewegungs- und Schutzkosten

Angebote zur Wohngebäudeversicherung und zur Hausratversicherung sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.

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