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Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung, auch Fahrzeugteilversicherung genannt, deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Brand, Explosion, Kurzschluss in der Verkabelung oder durch Elementarereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Ebenfalls versichert sind Schäden die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild ( im Sinne des § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes ) entstehen. Weiterhin deckt die Teilkaksoversicherung den reinen Biss-Schaden durch Marder an Kabeln, Schläuchen und Leitungen ( alle darüber hinaus gehenden Schäden durch Marderbiss sind über die Vollkaskoversicherung abgedeckt ) des versicherten KFZ ab ( Ausnahme: Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge ). Folgeschäden die durch Marderbiss entstehen, sind nicht versichert.

Grundsätzlich fällt die Teilkaskoversicherung also in den Bereich der Autoversicherungen, die Schäden ersetzen, die der Versicherte an seinem eigenen Fahrzeug nicht selbst verschuldet hat, sondern die entweder durch Naturgewalten oder durch Straftaten (Diebstahl, Einbruch) von anderen Personen verursacht worden sind. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es bei der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das hat auf der einen Seite den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nach einem Schadensfall nicht ansteigt. Auf der anderen Seite ist diese Tatsache natürlich auch ein Nachteil, da der Versicherte aufgrund vieler schadensfreier Jahre keinen Beitragsnachlass erhält. Die Beitragshöhe richtet sich bei der Teilkaskoversicherung nach Alter des Fahrers, sowie nach der Typ- und Regionalklasse. Auch weitere Merkmale wie jährliche Kilometerlaufleitung des versicherten Fahrzeuges oder wie viele Personen das Fahrzeug nutzen haben Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsprämie. Der Unterschied zwischen einer Teilkasko- und der Vollkasko besteht darin, dass die Vollkasko noch mehr Risiken als die Teilkaskoversicherung abdeckt. Das sind vor allem Schäden, welche durch Selbstverschulden des Versicherten entstanden sind, Schäden aufgrund von Vandalismus oder bei welchen der Täter nicht zu ermitteln (Fahrerflucht) bzw. nicht strafmündig war (Kinder). Diese Schadensursachen sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung nicht versichert.

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