Der Tariflohnindex spiegelt die Lohnentwicklungen im Baugewerbe wider. Zur Ermittlung des gleitenden Neuwertfaktors werden zu 80 % die Veränderungen des Baupresiindex und die des Tariflohnindex zu 20 % berücksichtigt. Mit einer gleitenden Neuwertversicherung, für die der Gleitende Neuwertfaktor benötigt wird, bleibt man mit der Neuwert–Versicherungssumme seines Wohngebäudes stets auf dem aktuellsten Stand.
Anhand des Tariflohnindex, kann die Entwicklung des Grundlohns im Baugewerbe immer aktuell beziffert werden. Ebenso wie der Baupreisindex wird dieser immer wieder aktualisiert. Tritt an einer Immobilie ein Schadensfall ein, wird der Tariflohnindex zur Ermittlung des gleitenden Neuwertfaktors, sowie der Baupreisindex herangezogen. Einfluss nehmen der Baupreisindex und der Tariflohnindex, jeweils mit unterschiedlicher Gewichtung. Mit 80 % nimmt der Baupreisindex den wesentlich größeren Anteil an der Ermittlung des Neuwertfaktors für sich in Anspruch als der, mit lediglich 20 % berücksichtigte Tariflohnindex.
Der gleitende Neuwertfaktor, ist die entsprechende Größe, um eine Neuwert-Versicherungssumme ermitteln zu können, die als Grundlage zur Regulierung im Rahmen eines Neuwertversicherungsvertrages dient. Der entscheidende Vorteil eines solchen Versicherungsvertrages ist, die bestehende Sicherheit, zu jedem Zeitpunkt des Eintritts eines Schadenfalls, den aktuellen Neuerstellungspreis für die Immobilie, seitens der Versicherung, erstattet zu bekommen. Ein Verlust bei der Neuerrichtung, einer zu Schaden gekommenen Immobilie, durch Anpassung der Größe, der Qualität und/oder des Ausbaustandards, kann somit ausgeschlossen werden.
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Angebote zur Wohngebäudeversicherung und weiteren Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich.
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