Die wesentlichen Bestandteile eines Versicherungsvertrags, sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der gewählte Tarif. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unterteilen sich zum einen in die Musterbedingungen des jeweiligen Verbandes, der Teil I, sowie die Tarifbestimmungen, der Teil II, der individuell seitens des Versicherer ausgestaltet werden kann.
Die Musterbedingungen stellen ein allgemeines Regelwerk dar und bilden somit den Rahmen für Ihren Versicherungsvertrag. In den Tarifbestimmungen werden diese allgemeinen Rahmenbedingungen für Sie detailliert erläutert und individuell von jedem Versicherer gestaltet. Durch die Möglichkeit innerhalb der Tarifbestimmungen, die Vorzüge des jeweiligen Angebots zu verankern, sind die Tarifbestimmungen, im Vergleich der unterschiedlichen Angebote für ein abzudeckendes Risiko, für Sie von entscheidender Bedeutung.
Die unterschiedliche Gestaltung der Tarifbestimmungen, lässt den Versicherern den Raum, ihr Produkt gegenüber denen des Wettbewerbs interessanter, kostengünstiger und/oder leistungsstärker auszustatten. Unabhängig von den Musterbedingungen und den Tarifbestimmungen, können Sie mit dem Versicherungsunternehmen auch besondere Vereinbarungen treffen. Diese Abreden haben grundsätzlich Vorrang vor den Inhalten der Muster- und Tarifbestimmungen.
siehe hierzu auch: Versicherungsbedingungen
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