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Summenversicherung

Im Bereich des Versicherungswesens unterscheidet man zwischen der Schaden- und der Summenversicherung. Bei der Summenversicherung ist die Leistung des Versicherungsunternehmens in seiner Höhe genau festgelegt (vertraglich geregelt). Tritt ein Schadensfall ein, so leistet das jeweilige Versicherungsunternehmen Zahlungen in der vereinbarten Summe. Beispiele für die Summenversicherung sind zum Beispiel: Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen. Bei der Lebensversicherung wird beispielweise die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, die im Vertrag festgehalten ist. Man spricht in diesen Fällen auch von der abstrakten Bedarfsdeckung.

Im Gegensatz hierzu stehen die Schadenversicherungen, bei denen sich die Versicherungsleistung auf drei verschiedene Weise begrenzt. Zum einen spielt hierbei natürlich auch die Versicherungssumme eine Rolle. Zum anderen richtet sich die Versicherungsleistung jedoch auch nach dem Versicherungswert und der Schadenshöhe. Die Höhe des Schadens lässt sich konkret bestimmen und nachweisen, daher spricht man auch von der konkreten Bedarfsdeckung. Die Versicherungsleistung richtet sich also in erster Linie nach der Höhe des entstandenen Schadens. Zu den Schadenversicherungen zählen zum Beispiel alle Sachversicherungen und die Haftpflichtversicherung.

 
siehe auch Deckungssumme
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