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StVG

Bei StVG handelt es sich um eine Abkürzung, die für Straßenverkehrsgesetz steht. Innerhalb des StVG findet man die grundlegenden Regelungen bezüglich des Straßenverkehrs innerhalb Deutschlands. Zusammen mit der der Fahrerlaubnis-, der Fahrzeugzulassungs- und der Straßenverkehrzulassungordnung deckt das StVG das Straßenverkehrsrecht weitestgehendst ab.

Im Bereich des Versicherungswesens ist das StVG ein wichtiger Bestandteil, wenn es um die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge geht. Innerhalb des StVG (Teil II) wird die Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden aufgrund eines Verkehrunfalls geregelt. Die Mindestdeckungssummen für eine Fahrzeughalftversicherung sind im StVG festegelgt. Die Versicherungsgesellschaften müssen für Schäden innerhalb dieser Höhe aufkommen.

Aber auch die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist in dem StVG geregelt. So ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Den Nachweis hierüber hat er bei der Anmeldung des Fahrzeuges zu erbringen. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, eine Meldung an die Zulassungsstelle zu machen, sobald kein Versicherungsschutz mehr besteht.

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