Sturm ist innerhalb der Hausratversicherung abgedeckt und kann in der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Sturm/Hagelversicherung versichert sein. Schäden, die sowohl durch Sturm als auch durch Hagel verursacht werden, sind bei der KFZ-Versicherung im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Sturm ist im Sinne der Versicherungsbedingungen eine Windbewegung der Windstärke 8, was eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h entspricht. Kann die Windstärke am Schadenort nicht nachgewiesen werden, wird geprüft, ob in der Nachbarschaft Schäden ähnlichen Ausmaßes entstanden sind und ob diese auf Windstärke 8 zurückzuführen sind. Bei einigen Schäden ist offensichtlich, daß diese nur durch eine Windstärke der Stufe 8 oder mehr entstanden sein können.
Generell zählt der Sturm auf jeden Fall zu den Schadensarten, die den größten Schaden an einem Objekt überhaupt anrichten können. Aus diesem Grund ist bei einer Hausratversicherung und auch bei der Wohngebäudeversicherung automatisch dieses Schadenrisiko mit versichert. Man muss sich also beim Versicherer im Grunde nicht separat erkundigen, ob auch Sturmschäden versichert sind, weil das bei den genannten Versicherungsarten immer der Fall ist. Der Sturm als Ursache kann zum einen auf direkte Weise einen Schaden verursachen, aber auch indirekte Schäden sind möglich und in der Regel in allen drei genannten Versicherungsarten enthalten.
Ein Schaden, welcher direkt durch den Sturm ausgelöst wurde, kann zum Beispiel eine gesprungene Scheibe sein oder Dachziegel die sich gelöst haben und herunter fallen. Noch häufiger werden durch einen Sturm jedoch indirekte Schäden verursacht. So fallen Bäume durch den starken Wind verursacht in Autos oder beschädigen Gebäude, Gleiches geschieht durch umher gewehte Gegenstände. Allerdings gehen immer mehr Versicherer dazu über, dem Versicherten auch eine Mitschuld „aufzulegen“, wenn er den Schaden hätte vermeiden können. Ist zum Beispiel ein Sturm vorher gesagt und man befestigt einige Gegenstände nicht, die sich im Garten frei stehend befinden, und diese Gegenstände verursachen dann durch den Sturm umher fliegend einen Schaden, so müssen sich die Versicherten nicht selten an den Kosten beteiligen.
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