Der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten deckt nicht nur steuerrechtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanzgerichten, sondern auch abgaberechtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Es gibt heute immer öfter Auseinandersetzungen und Streiterreien im Leben, die sich nicht einfach aus der Welt schaffen lassen. Oft landen solche Fälle vor den Gerichten. Doch um sein Recht vor Gericht durchsetzen zu können, kommen oft erhebliche Kosten auf einen zu. Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten müssen zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden. Daher ist es gut, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen, die in solchen Fällen die Interessen ihrer Versicherten vertritt. Dies gilt auch bei Streitigkeiten vor den Verwaltungs- und Finanzgerichten. Denn in der Regel beinhaltet die Rechtschutzversicherung auch den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Unter dem Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten werden alle gerichtlichen Streiterreien verstanden, die sich auf Abgaben beziehen und vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten verhandelt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Kfz-Steuern, Grundsteuer, Kirchensteuer, Einkommensteuer und Vermögenssteuer. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf den privaten Bereich des Versicherten. Selbständige und Gewerbetreibende haben jedoch die Möglichkeit sich ebenfalls Steuer-Rechtsschutz zu versichern. Vorgerichtliche Interessenwahrnehmungen werden seitens der Versicherung allerdings nicht übernommen, wie Kosten für Beschwerde- oder Einspruchsverfahren.
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