Das Solidaritätsprinzip wird innerhalb der Sozialversicherung angewendet, zu der die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung gehört. Charakteristisch für das Solidaritätsprinzip ist der Grundsatz: „Einer für Alle und Alle für Einen.“ Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen richten sich nicht nach der Leistung und dem Risiko, sondern nach den sozialen Aspekten des Versicherten. Grundsätzlich erhalten alle Versicherten dieselbe Leistung, die Beiträge sind jedoch unterschiedlich, da sie sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens richten. Die Leistungen innerhalb der Sozialversicherung werden erbracht, wenn eine Notwendigkeit vorliegt. Dabei spielt die Zugehörigkeitsdauer keinerlei Rolle.
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Im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip steht das Äquivalenzsystem, welches zum Beispiel in der privaten Krankenversicherung seine Anwendung findet. Die Beiträge zur Versicherung werden hierbei unter wirtschaftlichen Aspekten berechnet. Zum einen spielt hierbei das Gesundheitsrisiko zu Vertragsbeginn eine wichtige Rolle, wie zum Beispiel Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand. Zum anderen gibt es jedoch auch verschiedene Tarife, wodurch sich die Leistungen deutlich unterscheiden können.
Solidaritätsprinzip, siehe auch Äquivalenzprinzip
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