Versicherungsarchiv.de - Versicherungsvergleich & Informationen

Schadenversicherung

Bei der Schadenversicherung handelt es sich um eine bestimmte Versicherungsform bzw. Sparte, bei der die konkrete Bedarfsdeckung als Prinzip gilt. Die vereinbarte Höhe der Versicherungsleistung ist auf dreifache Weise begrenzt: Schadenhöhe, Versicherungswert und Versicherungssumme. Unter der konkreten Bedarfsdeckung versteht man solche Schäden, die nachweisbar sind und dessen Schadenshöhe sich bestimmen lässt. Der Versicherte darf sich im Falle eines Schadens nicht bereichern; die Versicherung übernimmt die Kosten im Schadensfall. Beispiele für eine Schadenversicherung sind zum Beispiel Haftpflichtversicherungen oder Sachversicherungen. Die Höhe der Versicherungsleistung ist also von der Höhe des jeweiligen Schadens abhängig.

Im Gegensatz zur Schadenversicherung steht die Summenversicherung, bei der die Versicherungsleistung genau festgelegt ist. Zu den Summenversicherungen gehören zum Beispiel Unfall- und Lebensversicherungen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der abstrakten Bedarfsdeckung. Innerhalb der Krankenversicherung findet man einen Sonderfall: das vereinbarte Krankenhaustagegeld gehört zu der Summenversicherung (es wird immer das vertraglich festgelegte Tagegeld bezahlt), die Krankheitskostenversicherung dagegen zu der Schadenversicherung.

siehe auch Deckungssumme

Angebote zu Privatversicherungen sowie die Möglichkeit zum Versicherungsvergleich finden Sie hier.

Abgelegt in der Kategorie: Allgemein,

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren: