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Schadensfall

Innerhalb des Versicherungswesens spricht man von einem Schadensfall, wenn das Versicherungsunternehmen in die Leistungspflicht kommt. Wann sich ein Schadensfall ergibt ist den AVB (allgemeinen Versicherungsbedingungen), den sonstigen Versicherungsbedingungen und unter Umständen dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu entnehmen. Hieraus ergibt sich auch, in welchem Umfang eine Leistungspflicht des Versicherers besteht.

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung Schäden, die innerhalb der materiellen Versicherungsdauer entstanden sind. Der Versicherte muss die Höhe bzw. die Kosten des Schadens dem Versicherungsunternehmen nachweisen und darf im Schadensfall keine zu hohen Ansprüche gegen diese stellen. Ein Schadensfall kann nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt eintreten, sondern sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Im Schadensfall ist es wichtig, dass der Versicherte seine Obliegenheiten erfüllt. Hierzu gehören insbesondere die Anzeige-, Rettungs-, Beleg- und Auskunftpflicht. Sollte der Versicherte seinen Obliegenheiten nicht nachkommen, so kann das Versicherungsunternehmen die Schadensregulierung ablehnen. In der Regel besteht sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Eintritt eines Schadensfalls.

Schadensfall: siehe auch Versicherungsfall

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