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Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht ist eine der wichtigsten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Der Versicherungsnehmer hat alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um den Schaden zu begrenzen.

Bei der Schadenminderungspflicht handelt es sich um eine Pflicht des Versicherungsnehmers gegenüber seines Versicherungsunternehmens. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den Obliegenheiten des Versicherten, die sich aus dem bestehenden Versicherungsvertrag ergeben. Grundsätzlich ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet einen Schaden, der als Versicherungsfall gilt, möglichst gering zu halten oder, wenn möglich, ganz zu verhindern.

Für den Versicherten bedeutet die Schadenminderungspflicht, dass er im Falle eines Schadens, alles in die Wege leiten muss, um diesen Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen bzw. zu verhindern. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Kosten der Maßnahmen, die für die Minderung oder Verhinderung des Schadens anfallen, wenn diese nicht die Höhe der Gesamtkosten des Schadens übersteigen. Den Anweisungen des Versicherungsunternehmens ist im Schadensfall Folge zu leisten. Kommt ein Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten bzw. der Schadenminderungspflicht nicht nach, so kann das Versicherungsunternehmen die Schadensregulierung ablehnen. Für den Versicherten bedeutet dies, dass er die entstandenen Kosten eines Schadens selbst übernehmen muss.

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