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Schadenminderungskosten

Schadenminderungskosten sind Kosten, die dem Versicherungsnehmer dadurch entstehen, daß er bei Eintritt eines Schadens versucht, das Ausmaß diesen Schadens zu mindern.

In der Regel werden Schadenminderungskosten bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen vom Versicherer beglichen, ob diese nun erfolgreich waren oder nicht.

Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, den sogenannten Obliegenheiten des Versicherten, gehört es, im Schadensfall, die zu regulierende Höhe des Schadens so gering wie möglich zu halten. Kosten, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen eines solchen Versuchs zur Schadensbegrenzung entstehen, werden als Schadenminderungskosten bezeichnet.

Die Kosten, die durch die eingeleiteten Maßnahmen zu begleichen sind, dürfen die Höhe des Schadens, der ohne den Versuch der Schadensbegrenzung, aufgetreten wäre, nicht überschreiten. In der Regel übernimmt der Versicherer, zumindest zum Teil und bis zu gesonderten Entschädigungsgrenzen, die entstandenen Schadenminderungskosten auch dann, wenn der Versuch zur Minimierung des Schadens nicht erfolgreich war. Alle Maßnahmen, die der Versicherte vor Eintritt eines Schadens ergreift, somit alle Präventivmaßnahmen, zählen nicht zu den Schadenminderungskosten und entstandenen Kosten in diesem Zusammenhang werden dementsprechend von der Versicherung nicht erstattet. Dies gilt auch, wenn durch die Präventivmaßnahmen, ein entstandener Schaden tatsächlich geringer ausfällt, als ohne deren Einsatz.

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